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Inhaltsverzeichnis WM IV

WM 2022 Heft 48, Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Escher-Weingart: Die Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft nach dem MoPeG– Was ist das eigentlich?

WM 2022, 2297

von Loewenich: Kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherkreditbürgschaft trotz Neufassung von § 312 Abs. 1 BGB

WM 2022, 2306

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH 29.9.2022 - C-202/21 P: Zur Liquidation eines Kreditinstituts und Rückerstattung entrichteter Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds pro rata temporis

WM 2022, 2315

BGH 2.11.2022 - IV ZR 257/21: Zur Möglichkeit einer (teilweisen) Rückforderung der Invaliditätsleistung im Zuge der Feststellung einer Verbesserung des Gesundheitszustands aus Anlass eines allein vom Versicherungsnehmer initiierten Neubemessungsverlangens

WM 2022, 2323

BGH 13.10.2022 - IX ZR 266/20: Festhalten an der im Urteil vom 10. März 2022 (BGH WM 2022, 617) vertretenen Auffassung, dass der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger berechtigt ist, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst der auf den einzelnen Anleihegläubiger entfallenden Quote zu entnehmen, trotz der an dieser Entscheidung im Schrifttum überwiegend geübten Kritik

WM 2022, 2327

BGH 20.9.2022 - XI ZR 5/21: Keine Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 a.F. ZPO für ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO a.F., wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist

WM 2022, 2328

BGH 25.10.2022 - XI ZR 44/22*: Zur Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 Abs. 7 BGB (Fassung bis zum 27. Mai 2022, nunmehr § 357a Abs. 1 BGB) bei einem im stationären Handel geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag, der mit einem vom Darlehensnehmer widerrufenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag verbunden war

WM 2022, 2332

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH 29.9.2022 - IX ZA 10/22: Zur Befugnis des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters, die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus der Insolvenzmasse zu entnehmen; keine vorherige gerichtliche Festsetzung erforderlich; Vergütung des Verwalters nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für den Einsatz besonderer Sachkunde als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

WM 2022, 2340

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH 19.5.2022 - VII ZR 149/21: Regelmäßige Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des infolge Verzugs eingetretenen Schadens (Bestätigung von BGH Urteil vom 7. November 2014 = WM 2015, 938); Erstreckung der Verjährung auch auf nachträglich eintretende Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs als möglich voraussehbar waren

WM 2022, 2341

BGH 2.6.2022 - VII ZR 229/19: Keine richtlinienkonforme Auslegung des § 7 HOAI (2013) dahin, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind; keine unionsrechtliche Verpflichtung, das gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG verstoßende verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, unangewendet zu lassen

WM 2022, 2345

BGH 14.7.2022 - VII ZR 255/21: Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger die Individualisierung seines Anspruchs herleitet; Nachholung der nicht hinreichenden Individualisierung möglich, aber nur mit Wirkung ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme

WM 2022, 2349

Bücherschau

Karsten Schmidt, Insolvenzordnung, 20. Aufl.Rezensent: Prof. Dr. M. Gehrlein, Richter BGH a.D., Landau

WM 2022, 2351

Artur-Axel Wandtke/Winfried Bullinger, Praxiskommentar Urheberrecht, 6. Aufl.

WM 2022, 2352

Dieter Krimphove/Christoph Lüke, Kapitalmarktrecht

WM 2022, 2352

Klaus J. Hopt, Handelsgesetzbuch, 41. Aufl.

WM 2022, 2352

Wolfgang Hölters/Markus Weber, Aktiengesetz, 4. Aufl.

WM 2022, 2352
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