Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus.
Zukünftige Erhöhungen der Bezugspreise und entsprechende Nachbelastungen bleiben vorbehalten.
Im Falle von Preiserhöhungen wird dem Abonnenten ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung eingeräumt.
Bei Nichtbelieferung, die nicht auf ein Verschulden des Verlages zurückzuführen ist, bestehen keine Erstattungsansprüche gegen den Verlag.
Abbestellungen nur zum Quartalsende bei dreiwöchiger Kündigungsfrist.