BGH 22.9.2015 - XI ZB 8/15: Zur Pflicht des Rechtsanwalts, durch organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Schriftsatz nebst Anlagen erneut zur Kontrolle vorgelegt wird, wenn an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen worden sind
Werden an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift nach der Durchsicht durch den Rechtsanwalt noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird.
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