BGH 22.10.2015 - IX ZR 171/14*: Bereicherungsanspruch des Sicherungszessionars gegen die Masse, wenn dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß 408, 407 BGB erloschen ist und dessen Anspruch aus 816 Abs. 2 BGB gegen den Zahlungsempfänger infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nicht mehr durchsetzbar ist
Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, hat gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des Erlangten.
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