OLG München 22.10.2015 - 23 U 4861/14*: Zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach 43 Abs. 2 GmbHG, der für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltszahlungen eines Mitgeschäftsführers an sich selbst nicht verhindert
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen eines Mitgeschäftsführers an sich selbst nicht verhindert oder unterbindet.
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