OLG Düsseldorf 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE): Zur Unternehmensbewertung unter Zugrundelegung von Anpassungen der unternehmenseigenen Ausgangsplanung durch einen vom Unternehmen beauftragten Bewertungsgutachter
1. Nimmt der von dem Unternehmen beauftragte Bewertungsgutachter Plananpassungen der unternehmenseigenen Ausgangsplanung vor, können diese der Unternehmensbewertung dann zugrundezulegen sein, wenn die Ausgangsplanung unplausibel war und die mit der Unternehmensführung befassten Organe ihre Planung daraufhin tatsächlich nachhaltig geändert bzw. eine nachhaltige Planänderung beschlossen haben.
2. Gutachterliche Anpassungen, die ausschließlich zu Bewertungszwecken erfolgen, sind grundsätzlich kein sachgerechter Ausgangspunkt für die Unternehmensbewertung.
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