BGH 20.1.2016 - VIII ZR 77/15: Zur Erstreckung einer Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, auf die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte
Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 29. April 2015 = WM 2015, 1490 = NJW 2015, 2106 Rdn. 25).
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