BGH 21.1.2016 - IX ZR 32/14*: Zur Kenntnis der Finanzverwaltung vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, der auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck zahlt, wenn ihr bekannt ist, dass Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen
Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz sowie dessen Kenntnis geschlossen werden.
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