BGH 14.3.2016 - 1 StR 337/15*: Kein Verjährungsbeginn eines vorsätzlichen Bankrotts einer natürlichen Person durch fortdauerndes Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor Erteilung der Restschuldbefreiung
Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem Verheimlichen bis zur Restschuldbefreiung erst dann beendet, wenn diese erteilt wird.
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