OLG Stuttgart 30.3.2016 - 9 U 171/15*: Kein Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife
Einer Bausparkasse steht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kein Kündigungsrecht zu, wenn die Zuteilungsreife des Bausparvertrags eingetreten ist.
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