BGH 23.2.2016 - XI ZR 101/15*: Zu den Anforderungen an die Darstellung der Widerrufsinformation in Verbraucherdarlehensverträgen; Zulässigkeit von Ankreuzoptionen in der Widerrufsinformation
1. Die gemäß Artikel 247 § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrages steht Artikel 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.