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WM 2016, 1894

Inhalt

BGH 10.3.2016 - III ZR 255/12: Zur Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c 2. Alt. der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag, der als solcher nicht in den Bereich der von dem Vertragspartner auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit fällt, aber eine enge Verbindung zu einem anderen Vertrag aufweist, der zuvor zwischen denselben Parteien im Bereich einer solchen Tätigkeit geschlossen wurde

Leitsatz

Zur Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt. der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag, der als solcher nicht in den Bereich der von dem beruflich oder gewerblich Handelnden auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit fällt, aber eine enge Verbindung zu einem anderen Vertrag aufweist, der zuvor zwischen denselben Parteien im Bereich einer solchen Tätigkeit geschlossen wurde.

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