OLG Celle 29.2.2016 - 3 U 196/15*: Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife
Einer Bausparkasse steht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Kündigungsrecht zu, wenn die Zuteilungsreife des Bausparvertrags eingetreten ist.
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