OLG Nürnberg 19.1.2016 - 2 W 8/16*: Kein Anlass zur Klage trotz Nichtherausgabe von unrichtigem Titel
Auch wenn ein Titelgläubiger nicht unmittelbar nach Aufforderung durch den Titelschuldner den unrichtigen Titel herausgibt oder anpassen lässt, gibt er keinen Anlass zur Klage, wenn ihm diese Vorgehensweise wegen eines laufenden Vollstreckungsverfahrens nicht zumutbar ist.
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