BGH 20.4.2016 - IV ZR 531/14: Unmittelbare Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers durch Geschädigten bei wirksamer Abtretung des Deckungsanspruchs des Versicherten kein Verstoß gegen Trennungsprinzip
Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung steht einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Versicherers durch den Geschädigten auch ohne vorherige Feststellung des Haftpflichtanspruchs nicht entgegen, wenn der Deckungsanspruch wirksam an den Geschädigten abgetreten ist.
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