BGH 24.3.2016 - VII ZR 150/15: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Staat der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt
Ein ausländischer Staat unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit, sofern der Rechtsstreit staatliches Handeln nicht hoheitlicher Natur betrifft. Dies erfordert die Feststellung, dass ein dem Staat zurechenbares Handeln vorliegt.
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