BGH 24.3.2016 - VII ZR 201/15: Kein Abzug des vom Unternehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags kalkulierten Zuschlags für Wagnis als ersparte Aufwendung bei Kündigung des Bestellers
Der vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einheitspreisvertrags auf der Grundlage des Formblatts 221 (VHB 2008) kalkulierte Zuschlag für Wagnis ist nicht als ersparte Aufwendung von der Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB, § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (2006) in Ab-zug zu bringen, da hiermit das allgemeine unternehmerische Risiko abgesichert werden soll (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 30. Oktober 1997 = WM 1998, 354).
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