BFH 25.11.2015 - V R 65/14*: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinnahmung nach § 13c UStG durch eine Bank vorliegt, wenn im Rahmen einer stillen Zession ein Betrag zu Gunsten einer Bank auf einem debitorisch geführten Kontokorrentkonto gutgeschrieben wird
Eine Vereinnahmung im Sinne von § 13c UStG liegt bei einer stillen Zession, bei der ein Betrag zugunsten einer Bank auf einem im debitorisch geführten Kontokorrentkonto gutgeschrieben wird, jedenfalls dann vor, wenn der Zedent (Unternehmer) die im Rahmen der geduldeten Überziehung eingeräumte Verfügungsmacht nutzt und seine Verbindlichkeiten beim Finanzamt tilgt, die durch die zugunsten des Finanzamts bestehende Abtretung gesichert sind.
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