BGH 4.5.2016 - XII ZR 62/15: Berufsbedingter Wohnortswechsel des Kunden kein Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrags
Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 = WM 2012, 1098 = NJW 2012, 1431).
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