BGH 31.5.2016 - XI ZR 370/15*: Kein Kündigungsrecht nach § 314 BGB für den Gläubiger einer Anleihe trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin, wenn die Schuldnerin bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigt und zeitnah entfaltet hat
Dem Gläubiger einer Anleihe steht trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu, wenn die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigt und zeitnah entfaltet hat.
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