OLG Stuttgart 4.5.2016 - 9 U 230/15*: Zur Fortsetzerkündigung bei Bausparverträgen durch die Bausparkasse
1. In der langjährigen Nichtinanspruchnahme eines Baudarlehens liegt kein Verzicht des Bausparers auf ein Bauspardarlehen.
2. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist auf Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparkassen nicht anwendbar.
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