Kammergericht 21.3.2016 - 22 W 64/15*: Zur Beurteilung der Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels einer französischen GmbH in eine deutsche GmbH
Die Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels einer französischen GmbH in eine deutsche GmbH ist nach den deutschen Vorschriften über den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine GmbH zu beurteilen. Die Vorschriften über den grenzüberschreitenden Sitzwechsel einer Europäischen Aktiengesellschaft finden keine Anwendung.
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