Kammergericht 3.6.2016 - 22 W 122/15: Zur Frage, ob der Zweck eines Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
Zur Feststellung, ob der Zweck eines Vereines auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind nicht nur die Angaben in der Satzung heranzuziehen, sondern auch die tatsächlichen Verhältnisse. Insoweit treffen den Vereinsvorstand Aufklärungspflichten. Das Amtsgericht darf von einem wirtschaftlichen Zweck aber nur ausgehen, wenn die entsprechenden Tatsachen feststehen.
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