BGH 27.9.2016 - XI ZB 12/14: Keine Befugnis der Parteien, Wiedereinsetzungsgründe unstreitig zu stellen
1. Die Prüfung der angegebenen Wiedereinsetzungsgründe erfolgt von Amts wegen. Wiedereinsetzungsgründe unterliegen daher nicht der Parteidisposition und können nicht unstreitig gestellt werden.
2. Zur Glaubhaftmachung eines plötzlich und unerwartet aufgetretenen krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten.
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