BGH 27.9.2016 - XI ZR 81/15*: Zum Innenausgleich unter Gesellschaftern einer GmbH, die für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft Bürgschaften bis zu unterschiedlichen Höchstbeträgen übernommen haben
Übernehmen Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft Bürgschaften bis zu unterschiedlichen Höchstbeträgen, richtet sich die Höhe des Innenausgleichs grundsätzlich nach dem Verhältnis der mit den Bürgschaften jeweils übernommenen Höchstbeträge.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.