BGH 27.10.2016 - V ZB 48/15: Zur Heilung des Mangels einer wirksamen Zustellung bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens
Fehlt es bei der Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens an einer wirksamen Zustellung des Vollstreckungstitels, kann der Mangel durch Nachholung der Zustellung geheilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung weiterhin vorliegen.
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