BGH 8.9.2016 - IX ZR 255/13: Zur Schadensberechnung, wenn die steuerliche Beratung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die Interessen der Gesellschafter zum Gegenstand hat
Hat die steuerliche Beratung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Inhalt des Vertrages auch die Interessen der Gesellschafter zum Gegenstand, ist der Schaden unter Einbeziehung der Vermögenslagen der Gesellschafter zu berechnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2016 = WM 2016, 2089 = ZIP 2016, 1541).
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