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WM 2017, 233

Inhalt

OLG Stuttgart 23.2.2016 - 1 U 97/15*: Zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage.

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