BGH 8.11.2016 - II ZR 304/15*: Keine Einberufungsbefugnis einer im Handelsregister noch als Geschäftsführer eingetragenen Person, die als Geschäftsführer einer GmbH wirksam abberufen worden ist
§ 121 Abs. 2 Satz 2 AktG ist auf die Einberufungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH nicht entsprechend anwendbar.
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