BGH 15.12.2016 - IX ZR 58/16: Keine rückwirkende Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen durch Hemmung der Verjährung
Die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen führt nicht zu einer auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der Verjährung.
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