BGH 12.1.2017 - IX ZR 95/16*: Zu den Ansprüchen des Gläubigers aus einer harten Patronatserklärung, wenn er die vom patronierten Unternehmen geleistete Zahlung im Wege der Insolvenzanfechtung erstatten muss
Übernimmt eine Muttergesellschaft gegenüber einem Gläubiger ihrer Tochtergesellschaft eine harte Patronatserklärung, ist sie dem Gläubiger zur Schadensersatzleistung verpflichtet, wenn ihn die Tochtergesellschaft befriedigt, er diese Zahlung jedoch im Wege der Insolvenzanfechtung erstatten muss.
Erweist sich die Befriedigung des aus einer harten Patronatserklärung gesicherten Gläubigers als anfechtbar, kann der Gläubiger gegenüber dem Patron die ihm aus der Patronatserklärung zustehenden Rechte geltend machen.
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