BGH 24.11.2016 - IX ZB 4/15: Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle
Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
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