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WM 2017, 575

Inhalt

OLG Hamm 21.12.2015 - I-31 U 35/14: Zur angeblichen Fehlberatung einer Kommune im Zusam­menhang mit Swap-Geschäften

Leitsatz

Die Pflicht zur anlegergerechten Beratung kann bei einem Swap-Geschäft dadurch verletzt sein, dass der Beratende nicht darüber aufklärt, dass die von ihm empfohlenen Verträge zum Abschlusszeitpunkt jeweils einen für den Beratenen negativen Marktwert haben, deren Höhe die Beratende nicht umfassend mitteilt.

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