BGH 22.12.2016 - IX ZR 259/15: Auf den Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nur für die unzureichend vertretene Partei
Der Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO kann nur von der unzureichend vertretenen Partei geltend gemacht werden (Ergänzung zu BGHZ 172, 250 = WM 2007, 1949).
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