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WM 2017, 565

Inhalt

BGH 9.2.2017 - IX ZR 67/16*: Zur Geltung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Lu­gano-Übk II Art. 15 Abs. 1 Buchst. c für einen Anwaltsvertrag einer natürlichen Person in Deutschland mit einer Anwaltskanzlei in der Schweiz

Leitsatz

1. Für die Frage, ob eine natürliche Person einen Kapitalanlagevertrag zu nichtberuflichen und nichtgewerblichen Zwecken schließt, spielt die Herkunft des Kapitals grundsätzlich keine Rolle.

2. Der spätere Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Unternehmer muss durch die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers nicht motiviert worden sein.

3. Ein Verbraucher verliert den Verbrauchergerichtsstand nicht dadurch, dass das Vertragsverhältnis auf Seiten seines Vertragspartners nach Vertragsschluss auf einen Dritten übergeht.

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