BGH 9.2.2017 - I ZB 56/16*: Nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung kein Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung nach Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung
Eine nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung dar, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist.
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