OLG Karlsruhe 6.2.2017 - 13 U 185/15*: Zur Pflichtverletzung bei Beratungsvertrag, insbesondere Aufklärungspflicht über Rückvergütung bei Abschluss von Renten- oder Lebensversicherung
Die Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten einer anlageberatenden Bank über Innenprovisionen und von ihr vereinnahmte Rückvergütungen ist nicht auf den Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung übertragbar.
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