BGH 21.2.2017 - XI ZR 381/16*: Auch im sogenannten Präsenzgeschäft keine Ausräumung eines durch objektive Auslegung ermittelten Belehrungsfehlers durch Feststellung der konkreten Umstände der Widerrufsbelehrung
Auch im sogenannten Präsenzgeschäft kann ein durch objektive Auslegung ermittelter Belehrungsfehler nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden.
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