Kammergericht 24.11.2016 - 8 U 70/15*: Keine Anwendung der §§ 550, 578 BGB auf Immobilien-Leasingverträge
Die Regelung der §§ 550, 578 BGB ist auf Immobilien-Leasingverträge nicht entsprechend anwendbar. Insbesondere ist das Kündigungsrecht wegen eines Formmangels mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Natur des Leasingvertrags, der eine Finanzierungsfunktion für den Leasingnehmer erfüllt, nicht vereinbar.
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