BGH 11.7.2017 - X ARZ 76/17: Zur Zulässigkeit und Bindung einer im Vollstreckungsverfahren ausgesprochenen Rechtswegverweisung an ein Verwaltungsgericht
1. Eine Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs ist nicht nur im Erkenntnisverfahren möglich, sondern kommt auch in dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerten Verfahren in Betracht.
2. Eine im Vollstreckungsverfahren ausgesprochene unanfechtbar gewordene Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs ist für dieses Gericht bindend.
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