OLG Düsseldorf 30.6.2017 - I-17 U 144/16*: Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Verlangt der Darlehensgeber zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages, dass der Darlehensnehmer zusätzliche Leistungen des Darlehensgebers annimmt oder einen weiteren Vertrag abschließt, insbesondere einen Versicherungsvertrag oder einen Kontoführungsvertrag, dann hat der Darlehensgeber dies in der vorvertraglichen Information anzugeben.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.