OLG Düsseldorf 7.7.2017 - I-7 U 93/15: Mitarbeiterdarlehen auch dann, wenn eine Mitarbeiterin der Bank und ihr Lebensgefährte gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufnehmen und die Darlehensbedingungen ergeben, dass es zu einem speziell für Mitarbeiter vorgesehenen reduzierten Zinssatz gewährt wird
Ein Mitarbeiterdarlehen i.S.v. § 491 Abs. 2 Nr. 2 BGB a.F. = § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BGB n.F. liegt auch vor, wenn eine Mitarbeiterin der Bank und ihr Lebensgefährte gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufnehmen und sich aus den Darlehensbedingungen ergibt, dass es zu einem speziell für Mitarbeiter vorgesehenen reduzierten Zinssatz gewährt wird.
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