BGH 10.10.2017 - XI ZR 393/16: Keine Bedeutung der gesetzlichen Verjährungshöchstfristen im Sinne eines „Mindestzeitmoments“ für die Verwirkung des Verbraucherwiderrufsrechts
Von den gesetzlichen Verjährungshöchstfristen kann nicht auf ein „Mindestzeitmoment“ für die Verwirkung des Verbraucherwiderrufsrechts geschlossen werden.
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