BGH 19.10.2017 - IX ZR 79/16*: Keine Befugnis des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks, der aus der Grundschuld in Anspruch genommen wird, Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu erheben, wenn der Rückgewähranspruch nicht auf ihn übertragen worden ist
Wird der Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks aus der Grundschuld in Anspruch genommen, ist er nicht befugt, Einreden aus dem Sicherungsvertrag zu erheben, wenn der Rückgewähranspruch nicht auf ihn übertragen worden ist.
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