Kammergericht 9.11.2017 - 8 Kap 1/17: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags auch bei Geltendmachung der fehlenden Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 1 KapMuG
Der Beschluss über die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags ist auch dann gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG unanfechtbar, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, dass der Anwendungsbereich des § 1 KapMuG nicht eröffnet sei (Festhaltung von Senat, Beschl. v. 27.11.2014 - 8 Kap 1/14).
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