BGH 8.11.2017 - VII ZB 9/15: Grundsätzliche Unpfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen; ausnahmsweise Pfändbarkeit zugunsten des Gläubigers des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergibt
1. Der Anspruch eines Betriebsrats aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, ist grundsätzlich gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB unpfändbar (Abgrenzung zu BAGE 69, 214, 223, juris Rdn. 27).
2. Das gilt jedoch nicht für denjenigen Gläubiger des Betriebsrats, aus dessen Beauftragung durch den Betriebsrat sich der Anspruch aus § 40 Abs. 1 BetrVG gegen den Arbeitgeber ergibt.
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