BGH 7.12.2017 - V ZB 109/17: Zu den Voraussetzungen, unter denen das Vollstreckungsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren trotz Vorliegens einer formell rechtskräftigen Wertfestsetzung eine Neubewertung des Verkehrswerts vorzunehmen hat
Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten.
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