OLG München 12.12.2017 - 32 W 1939/17: Zum Verfügungsgrund bei einem Antrag nach § 940 ZPO auf Räumung von gewerblich genutzten Räumen
Bei einem Antrag nach § 940 ZPO auf Räumung von gewerblich genutzten Räumen ist in der Regel ein Verfügungsgrund gegeben, wenn die in § 940a Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen vorliegen, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritte auf Räumung von Wohnraum ermöglichen.
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