BGH 21.2.2018 - IV ZR 304/16: Kein Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG a.F. wegen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage
Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.
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