LG Nürnberg-Fürth 15.2.2018 - 10 O 3688/17*: Zur Frage von Rückzahlungsansprüchen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Fonds, insbesondere zur Frage des Verjährungsbeginns
Frühester Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der rechtlichen Bindung an die Kapitalanlage, was mit Unterzeichnung des Vertrages durch die Anleger eintritt. Ein wirksamer Vertragsschluss durch bereits erklärte Annahme bzw. Unterschrift der anderen Partei ist nicht erforderlich.
Der Preis beträgt pro Beitrag EUR 12,79 zuzüglich MwSt.